14.06.2023  Rechtspolitik

Die Neuregelung der Sterbehilfe

Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben und zur Regelung der Hilfe zur Selbsttötung (Suizidhilfegesetz)

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Jahr 2020 in einer wegweisenden Entscheidung festgestellt, dass jeder Mensch das Grundrecht auf ein selbstbestimmtes Sterben hat. Dieses umfasst auch das Recht Hilfe anderer in Anspruch zu nehmen. Der damalige § 217 StGB wurde für verfassungswidrig erklärt.

Die Entscheidung liegt nun bereits mehr als drei Jahre zurück – es ist endlich an der Zeit, dass wir Menschen, die selbstbestimmt auf dem Leben treten wollen, nicht mehr alleine lassen. Ich sehe es als Aufgabe des Gesetzgebers an, dafür einen sicheren Rahmen zu schaffen. Niemand sollte auf unwürdige und unzumutbare Methoden zurückgreifen müssen, wenn er sein Leben beenden möchte. Suizidhilfe braucht Menschlichkeit.

Deswegen habe ich gemeinsam mit meiner Kollegin Renate Künast und anderen Abgeordneten aus verschiedenen Fraktionen einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeitet.

Der Entwurf ist das Ergebnis der Zusammenführung zweier bereits bestehender liberaler Entwürfe.

Im Mittelpunkt unseres Entwurfes steht die individuelle Person, die mit ihrem Sterbewunsch nicht länger allein gelassen werden soll. Wir wollen allen Beteiligten einerseits Rechtssicherheit bieten sowie andererseits ein niedrigschwelliges Beratungsangebot zur Seite stellen. Eine Regelung im Strafrecht halten wir nicht für angebracht, denn Grundrechtsverwirklichung gehört nicht in das Strafgesetzbuch.

Mit einem zusätzlichen Antrag wollen wir auch die Suizidprävention in Deutschland stärken. Dazu gehören eine  nationale  Strategie,  eine  umfassende  Informationskampagne,  Präventionsprojekte,  mehr Forschung und weiteren Maßnahmen.

Wir streben nun eine abschließende Beratung im Deutschen Bundestag noch vor der Sommerpause an.

Am 13. Juni 2023 haben wir unseren Gesetzentwurf veröffentlicht. Gemeinsam mit den Mitunterzeichner*innen haben wir den Entwurf in der Bundespressekonferenz vorgestellt. Hier findet Ihr den Gesetzentwurf und den Suizidpräventionsantrag.

 

Wenn Sie Suizidgedanken haben, sprechen Sie darüber mit jemandem.

Sie können sich rund um die Uhr an die Telefonseelsorge wenden (08 00/1 11 01 11 oder 08 00/1 11 02 22) oder www.telefonseelsorge.de besuchen.

Dort gibt es auch die Möglichkeit, mit Seel­sor­ge­r*in­nen zu chatten.