06.07.2023  Pressemitteilung

Neuregelung der Suizidhilfe

Zur heutigen Abstimmung im Bundestag zum Thema Suizidhilfe erklärt Lukas Benner, Bundestagsabgeordneter für Bündnis 90/Die Grünen und Teil der Gruppe Helling-Plahr, Künast u.a.:

„Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2020 in einer wegweisenden Entscheidung festgestellt, dass jeder Mensch das Grundrecht auf ein selbstbestimmtes Sterben hat. Dieses umfasst auch das Recht, die Hilfe anderer in Anspruch zu nehmen. Der damalige § 217 StGB wurde für verfassungswidrig erklärt.

Die Entscheidung liegt inzwischen mehr als drei Jahre zurück.

Niemand sollte auf unwürdige und unzumutbare Methoden zurückgreifen müssen, wenn er sein Leben beenden möchte. Suizidhilfe braucht Menschlichkeit.

Deswegen habe ich gemeinsam mit meiner Kollegin Renate Künast und anderen Abgeordneten aus verschiedenen Fraktionen den Entwurf für ein eigenes Suizidhilfegesetz eingebracht.

Es ist bedauerlich, dass unser Gesetzentwurf nicht die Mehrheit gefunden hat. Eine erneute Regelung im Strafrecht in Form einer Neuauflage des schon einmal für verfassungswidrig erklärten § 217 StGB wird es aber jedenfalls auch nicht geben.

Das heutige Abstimmungsergebnis betrachten wir daher mit gemischten Gefühlen. Wir müssen nun die Situation der Betroffenen weiterhin aufmerksam beobachten. Es ist nach wie vor unsere Überzeugung, dass niemand am Lebensende allein gelassen werden darf.

Gut ist in jedem Fall auch, dass wir unsere Vorstellungen für eine bessere Suizidprävention gemeinsam beschließen konnten. Wir werden auch in Zukunft für das Recht auf selbstbestimmtes Sterben eintreten.”

Das heutige Abstimmungsergebnis betrachten wir mit gemischten Gefühlen. Wir müssen nun die Situation der Betroffenen weiterhin aufmerksam beobachten. Es ist nach wie vor unsere Überzeugung, dass niemand am Lebensende allein gelassen werden darf.